Eine Kur stärkt Ihre Gesundheit!
Viele unserer Gäste verbinden Ihren Aufenthalt in der VILLA IM PARK mit einer ambulanten Kur. Ein
Kuraufenthalt in unserem DRK-Kurhotel ist eine ideale Möglichkeit, seine Gesundheit zu stärken und
Krankheiten zu verhüten. Der Kurort Bad Bevensen verfügt insbesondere für Senioren über excellente
Kureinrichtungen und eine hervorragende medizinische Versorgung.
Auch wenn der Begriff der "Kur" von Gesetzgeber und Krankenkassen heute offiziell nicht mehr verwendet wird, so ist die Bedeutung dieser medizinischen Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen unbestritten und anerkannt. Um die Begrifflichkeiten inhaltlich zu füllen, können Sie sich an folgenden Definitionen orientieren:
Vorsorgeleistungen sind Maßnahmen, die
- einer Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, beseitigen,
- Krankheiten verhüten oder deren Verschlimmerung vermeiden oder
- Pflegebedürftigkeit vermeiden.
Rehabilitationsmaßnahmen sind Leistungen, die
- eine Krankheit heilen,
- ihre Verschlimmerung verhüten,
- Krankheitsbeschwerden lindern,
- eine Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit abwenden, beseitigen, mindern, ausgleichen,
- eine Verschlimmerung verhüten bzw. deren Folgen mildern oder
- im Anschluss an Krankenhausbehandlungen stattfinden (Anschlussheilbehandlungen).
Welche Vorteile habe ich durch eine bewilligte Kur und wie hoch ist der Zuschuss?
Bei genehmigten oder bewilligten Kuranträgen übernimmt Ihre Krankenkasse die vollen Kosten der
ärztlichen Behandlung für die Dauer der Kur.
Darüber hinaus gewährt Ihnen Ihre Kasse in der Regel einen pauschalen Kurzuschuss in Höhe von täglich
8,- bis 13,- EUR während dieser Zeit. Die genaue Höhe dieses Tagegeldes liegt im Ermessen Ihrer Krankenkasse.
Zudem übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für Ihre verordneten Anwendungen, die Sie während Ihrer Kur
in wesentlich größerem Umfang erhalten werden (Massagen, Bewegungsbäder, Krankengymnastik etc.). Sie
erhalten hierzu den sogenannten "Kurarztschein", den Sie unserem Badearzt bei Kurantritt aushändigen. Bei
Vorlage dieses Dokuments müssen Sie zudem keine Kassengebühr in Höhe von 10,- EUR bezahlen. Sie zahlen
lediglich ihren (geringen) gesetzlichen Eigenanteil dazu, sofern Sie nicht bereits von der Zuzahlung befreit
sind.
Wenn Sie an einer solchen "Kur" interessiert sind und beantragen möchten, dann helfen wir Ihnen
selbstverständlich weiter.
Über den genauen Ablauf der Kur-Antragstellung und wie Sie am besten dabei vorgehen lesen Sie auf:
Ihr Weg zur Kur.
Nähere Informationen zu Kuren und zur Gesundheitsvorsorge er- halten Sie auch auf den Seiten des Deutschen Heilbäderverbandes