Mit Erfolg zur Kur:
Hilfen für Ihre Antragstellung
Früher war es der Antrag auf eine ambulante Rehabilitations-Kur oder auch offene BadeKur, den der
Hausarzt bei der Krankenkasse einreichen musste.
Heute heißt das Formular "Antrag auf ambulante Vorsorgeleistungen (in anerkannten Kurorten)" - das Vorgehen bei
der Antragstellung ist allerdings gleich geblieben.
Der Begriff "Kur" wird in der neuen Sozialgesetzgebung (§ 23, 2 SGB V) nicht mehr verwendet. Der Verständlichkeit und Üblichkeit wegen, verwenden wir den Begriff aber im folgenden weiter.
1. Schritt: Kur-Bedarf mit dem Hausarzt erörtern!
Gemäß den gesetzlich geregelten Bestimmungen kann eine Kur immer dann angezeigt sein, wenn
- eine ambulante Vorsorgeleistung (Kur) zur Krankheitsverhütung, -verhinderung oder verzögerung beiträgt oder
- eine ambulante Vorsorgeleistung (Kur) bei bestehender Krankheit eine Verschlimmerung verhindert.
Antagsberechtigt sind alle Versicherten, ganz unabhängig vom Alter. Generell können solche Kuren alle 3 Jahre beantragt werden, in begründeten Einzelfällen, z.B. bei neuen Erkrankungen, auch jährlich. Sprechen Sie im Zweifelsfall mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Krankenkasse.
Die Ziele einer solchen Vorsorge-Kur sind Schonung (zur Erholungsförderung), Übung (Regulationstherapie zur Wiederherstellung des inneren Gleichgewichts) und Kräftigung (zur Funktionsverbesserung der Organe). Diese Reiz-Reaktionstherapie kann nur an einem entsprechenden Kurort durchgeführt werden, d.h. muss wohnortfern erfolgen und darf nicht am Wohnort selbst durchgeführt werden.
2. Schritt: Kur-Antrag vom Hausarzt ausfüllen lassen und selbst bei der Krankenkasse einreichen!
Der Kurantrag wird vom Hausarzt ausgefüllt und von Ihnen bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Achten Sie darauf, dass der Antrag sorgfältig und umfassend ausgefüllt wird. Es genügt leider nicht, nur die Diagnose anzugeben, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ nach Möglichkeit individuell begründet werden (z. B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen, Kopfschmerz, Muskelverspannung, Schichtarbeitsfolgen, Schlafstörungen usw.).
Sofern bei Ihnen chronische Krankheiten vorliegen, müssen zusätzliche Angaben zur Schädigung nach der ICF (der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit von der WHO) gemacht werden (z. B. Schultersteife, dauerhafter WS-Schmerz bei degenerativen Veränderungen der WS usw.). Zudem müssen daraus resultierende Fähigkeitsstörungen und Beeinträchtigungen (z. B. nicht mehr Strümpfe anziehen oder Schuhe binden möglich, Treppensteigen nicht mehr möglich oder gefährdet, tägliche Hygienemaßnahmen nicht mehr möglich oder stark eingeschränkt, usw.) im Kurantrag attestiert werden.
Überaus wichtig ist auch die Formulierung des Kurziels im Kurantrag: Zum Beispiel sind Angaben wie "Dem Patienten wird dadurch eine Hilfe zum besseren Umgang mit seinem Leiden gegeben" oder "der Erhalt der Fähigkeiten im Alter (Teilhabe) wird gefördert" sowie "Pflegebedürftigkeit wird vermieden oder gemindert" durchaus ratsam und förderlich. Desweiteren können kurbegleitende Maßnahmen der Gesundheitsförderung auf dem Kurarztschein empfohlen werden (z. B. Entspannungstechniken, Bewegungstraining, Ernährungsseminare usw.).
Der Hausarzt kann für die Antragstellung die Ziffer 01623 als Honorar abrechnen - sein "Budget" wird durch die Verordnung einer ambulanten Kurmaßnahme nicht belastet.
3. Schritt: Kur-Antragsprüfung durch die Krankenkasse - bei Ablehnung: Widerspruch!
Über den Kurantrag entscheiden kann nur Ihre Krankenkasse. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, die Notwendigkeit einer Kur durch den Hausarzt gut begründen lassen und ausführlich darzulegen. Nicht selten erfolgt in der ersten Prüfung durch die Krankenkasse eine Ablehnung. Lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen und legen Widerspruch ein. Hierfür haben Sie nun einen Monat Zeit. Eine nochmalige ärztliche Stellungnahme über Dringlichkeit und medizinische Notwendigkeit einer Kur erhöht dabei durchaus die Aussicht auf Erfolg.
Empfehlenswerte Sätze für Ihren Widerspruch / Ihr Schreiben an die Krankenkasse sind z.B.:
- Ich bin mit der Ablehnung meines Kurantrages nicht einverstanden.
- Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Ablehnung vom (Datum) für meinen Antrag auf eine ambulante Vorsorgemaßnahme nach § 23,2 SGB V vom (Datum) ein.
- Ich bitte Sie, den damals beigefügten Arztbericht und die (neuerliche) Stellungnahme noch einmal genau zu überprüfen.
- Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich um eine Leistung der Krankenkassen handelt, die alle drei Jahre gewährt werden kann.
Bitte bedenken Sie: Nahezu 80 Prozent aller zunächst abgelehnten Kuranträge werden nach Widerspruch doch noch durch die Krankenkassen akzeptiert!